Kostenloses Tool · Datenschutz

Kostenloser Website-Cookie-Checker

Prüfen Sie in wenigen Sekunden, ob Ihre Website Cookies ohne Einwilligung setzt oder Dienste wie Google Analytics, YouTube und Meta-Pixel lädt, bevor Besucher zugestimmt haben. Das Ergebnis gibt es sofort, als PDF zum Download und als Link zum Teilen.

5 Seiten pro Prüfung
40+ erkannte Dienste und Tracker
7 Tage Bericht per Link teilbar
0 € kostenlos, ohne Anmeldung
Cookie-Check

Website auf Cookies prüfen

Adresse eingeben und prüfen lassen. Wir rufen die Startseite und bis zu vier Unterseiten so ab, wie ein neuer Besucher sie sieht, der noch nicht zugestimmt hat.

Kostenlos und ohne Anmeldung. Der Bericht ist 7 Tage über einen Link abrufbar.

Wie ein neuer Besucher

Geprüft wird der Zustand vor der Einwilligung, ohne Klick auf den Cookie-Banner.

Fünf Seiten statt einer

Kontakt-, Blog- und Galerieseiten bevorzugt, weil dort oft Karten und Videos stecken.

PDF mit einem Klick

Der Bericht mit allen Funden als PDF, zum Ablegen oder Weitergeben.

7 Tage teilbar

Link an Kollegen oder Agentur schicken. Danach wird der Bericht automatisch gelöscht.

So wird geprüft

Was der Cookie-Checker auswertet

  1. Seiten abrufen

    Wir laden die Startseite und bis zu vier Unterseiten wie ein Besucher, der noch nichts angeklickt hat. Dabei notieren wir jedes Cookie, das der Server direkt mitschickt.

  2. Dienste erkennen

    Im Quelltext suchen wir nach über 40 Diensten, von Google Analytics und Meta-Pixel über YouTube und Google Maps bis zu Google Fonts. Dazu prüfen wir, ob ein Consent-Tool sie bis zur Einwilligung zurückhält.

  3. Ergebnis bewerten

    Grün heißt, nichts lädt ohne Zustimmung. Gelb steht für Drittanbieter ohne Cookies oder Punkte, die nur im Browser prüfbar sind. Rot zeigt Dienste, die Cookies ohne Einwilligung setzen.

Unsere eigene Website besteht diesen Check mit Grün. Wenn wir eine Website erstellen, liegen Schriften auf dem eigenen Server, Karten und Videos laden erst nach Zustimmung, und der Consent-Banner kommt ohne externen Dienst aus. Bestehende Websites im Raum Rosenheim und München stellen wir auf dieselbe Weise um. Wer danach auch bei Google besser gefunden werden möchte, findet bei uns passende SEO-Betreuung.

Häufige Fragen

Cookies, Einwilligung und der Check im Detail

Welche Cookies erlaubt sind, wie der Checker arbeitet und was mit dem Bericht passiert.

Welche Cookies dürfen ohne Einwilligung gesetzt werden?

Nur Cookies, die technisch unbedingt nötig sind, damit die Website den gewünschten Dienst erbringen kann. Das regelt § 25 Abs. 2 TDDDG (früher TTDSG). Dazu gehören etwa Sitzungs-Cookies für einen Warenkorb oder ein Login, Sicherheits-Cookies gegen Angriffe und das Cookie, in dem die Consent-Entscheidung selbst gespeichert wird. Statistik-, Marketing- und die meisten Komfort-Cookies brauchen dagegen eine vorherige, freiwillige Einwilligung.

Wie funktioniert der Cookie-Checker genau?

Unser Server ruft die eingegebene Adresse und bis zu vier Unterseiten ab, so wie ein neuer Besucher, der noch nicht auf den Cookie-Banner geklickt hat. Ausgewertet werden die Cookies, die der Webserver direkt mitschickt, und der Quelltext der Seiten. Dort erkennen wir über 40 Dienste anhand ihrer Einbindung und prüfen, ob sie sofort laden oder von einem Consent-Tool zurückgehalten werden.

Warum steht bei einem Dienst „ohne Browser nicht sicher prüfbar“?

Manche Consent-Tools, etwa Cookiebot im Auto-Modus, blockieren Skripte erst, während die Seite im Browser läuft. Googles Consent Mode lässt Google Analytics zwar laden, verhindert aber Cookies, bis eingewilligt wurde. In beiden Fällen sieht der Quelltext auffällig aus, obwohl das Verhalten im Browser sauber sein kann. Statt einen falschen Alarm auszulösen, markieren wir solche Dienste deshalb gesondert. Endgültig klären lässt sich das mit den Entwicklerwerkzeugen des Browsers oder in einer Beratung.

Google Fonts setzt keine Cookies. Warum wird es trotzdem gemeldet?

Weil beim Laden der Schrift die IP-Adresse der Besucher an Google übertragen wird. Das Landgericht München I hat 2022 (Az. 3 O 17493/20) einem Website-Besucher deshalb Schadensersatz zugesprochen. Die Lösung ist einfach: Schriften herunterladen und vom eigenen Server ausliefern. Optisch ändert sich für Besucher nichts.

Was passiert mit dem Bericht und meinen Daten?

Gespeichert wird nur der Bericht über die geprüfte Website, also Adresse, gefundene Cookies und Dienste sowie der Zeitpunkt. Ihre IP-Adresse speichern wir nicht, zum Schutz vor Missbrauch gibt es nur einen kurzlebigen, gehashten Zähler. Der Bericht ist über seinen Link 7 Tage abrufbar und wird danach automatisch gelöscht. Der Link enthält eine lange Zufallskennung und lässt sich nicht erraten.

Kann ich auch die Website eines Kunden prüfen?

Ja, jede öffentlich erreichbare Website lässt sich prüfen. Agenturen und Webdesigner halten damit zum Beispiel vor einem Relaunch den Ist-Zustand fest und geben den Bericht als PDF oder Link an den Kunden weiter.

Ersetzt der Check eine rechtliche Prüfung?

Nein. Der Cookie-Checker ist eine technische Prüfung und gibt einen schnellen Überblick. Ob eine Einbindung im Einzelfall zulässig ist, hängt auch von der Datenschutzerklärung und der Gestaltung des Banners ab. Für die rechtliche Bewertung sind ein Anwalt oder ein Datenschutzbeauftragter die richtigen Ansprechpartner.

Wie bekomme ich ein grünes Ergebnis?

Meist reicht es, Statistik- und Marketing-Dienste erst nach der Einwilligung zu laden und Schriften auf dem eigenen Server abzulegen. Karten und Videos lassen sich mit einem Platzhalter einbinden, der erst nach einem Klick lädt. Für Websites im Raum Rosenheim und München setzen wir das um, auch bei bestehenden WordPress-Seiten.

Eine Website, die den Check besteht.

Ob neue Website oder Umbau der bestehenden im Raum Rosenheim: Wir richten Consent-Banner, lokale Schriften und datensparsame Einbindungen ein. Unverbindlich und persönlich.

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